Das heißt, die Schuldzinsen für den privat veranlassten Urlaub in Höhe von 500 € stellen nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung i.S.d. Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. Der BFH hatte zu entscheiden, ob die ab 2008 geltende Regelung in § 4 Abs. Gewerbesteuer! Nachforderungszinsen auf nicht abzugsfähige Betriebssteuern (z. 5b EStG, wonach die GewSt und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. B. Gewerbesteuer) werden auf das Konto "Steuerlich nicht abzugsfähige Nebenleistungen zu Steuern § 4 Abs. 5 EStG. die nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach § 10 KStG. Hintergrund. Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Aufwendungen für Geschenke, nicht abziehbare Aufwendungen für Geschenke. Steuern vom Einkommen und vomErtrag, Gewerbesteuer. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes dürfen folgende Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern und damit steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Grundlagen Die Gewerbesteuer stellt seit 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr dar, so dass sie den Gewinn nicht mindern darf (§ 4 Absatz 5b Einkommensteuergesetz). Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Gewerbesteueraufwand sowie Nebenleistungen zur Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume bis einschließlich 2007 dürfen weiterhin als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2 Satz 1, 3 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns sind als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen. Jedoch bleiben Sie als Einzelunternehmer nicht ganz darauf sitzen. 3 KStG. Grundsätzlich lässt sich die bezahlte Gewerbesteuer aber auf die Einkommensteuerschuld des Einzelunternehmers oder des Gesellschafters anrechnen. Der BFH bejaht die Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit der GewSt von der Bemessungsgrundlage der ESt ab 2008. Generell darf jede Ausgabe, die das sogenannte objektive Netto-Prinzip verletzt, als betriebliche Ausgabe abgesetzt werden.. Im Klartext heißt dies: Alle Gelder, die man ausgeben muss, um seine Einnahmen zu erwirtschaften und deshalb den Netto-Ertrag eines Betriebs schmälern, sind absetzbar. 5 % des nach der Anwendung des § 8b Abs. Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. Wieso ist Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe absetzbar? Die Nichtabzugsfähigkeit der Betriebsausgaben richtet sich hauptsächlich nach § 4 Abs. 1 EStG dar und erhöhen den Gewinn. Für bereits veranlagte und noch offene Steuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2008, in denen noch kein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk zur „Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen bestimmte Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern und damit steuerlich nicht geltend gemacht werden. 5 % des Bruttobetrags der Dividenden, sodass diese effektiv nur einer 95 %-igen Steuerfreistellung unterliegen. Säumnis- und Verspätungszuschläge, Nachzahlungszinsen und Zwangsgelder zur Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume ab 2008 dürfen nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben . 5b EStG" 2102 /7302(SKR 03/04) gebucht. Als natürliche Person können Sie die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen lassen. 1.1. § 12 Nr. 5 KStG i.H.v. Achtung: Wenn lediglich die Entscheidung vorbereitet wird, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit infrage kommt, dann sind diese Kosten nicht abzugsfähig. Das Leid der Gewerbetreibenden wird nicht gemildert. 5, 6 und 7 EStG Das Steuergesetz gibt klar vor, welche Betriebsausgaben teilweise oder gar nicht den Gewinn mindern dürfen. Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. 5b EStG. Steuersystematisch zu kritisieren ist die rein fiskalisch motivierte und sich grundsätzlich auch auf die Gewerbesteuer auswirkende Fiktion pauschaler nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 8b Abs.