VII. Im Ergebnis: Übergang der Verbindlichkeiten auf T,vgl. BGB sind entscheidend für das Konkurrenzverhältnis. Darüber hin- ... Sperrwirkung der Regeln des Eigentümer-Besitzer-Verhält- Ein Großteil der Studenten empfindet das EBV als schwierig und unzugänglich. • Außerdem erscheint es als konsequent, wenn man die Anwendung des § 281 im EBV bejaht, dass man auch § 284 im EBV als Alternative zu § 281 anwenden kann. E.A. Ansprüche des EBV Eigentümer gegen Besitzer Herausgabe des Eigentums § 985 BGB Schadensersatz §§ 989, 990 BGB Nutzungsherausgabe oder -ersatz §§ 987 f., 990 BGB Besitzer gegen Eigentümer Verwendungsersatz §§ 994 ff. Das EBV regelt den Schadensersatz und den Nutzungsersatz. BGB 101 §§ 951, 812 ff. Sperrwirkung des EBV s. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Stellvertretung 92ff – Anscheinsvollmacht 95 – bei der Kommanditgesellschaft 422 – bei der GmbH 425, 428 – Duldungsvollmacht 93 – falsus procurator 106 – Insichgeschäft 284f, 423ff – Organschaft 421 – Vertretungsmacht 92ff – Wissenszurechnung 434f Teleologische Reduktion 48 Im EBV … Überblick über die Streitstände beim Verwendungsersatz im EBV Von stud. BGB vorgeht ... Verwendungsersatz: §§ 994 BGB abschließend (h.M.) Haftungsverband. 2, 677 ff. ... verlangen und muss keinen Verwendungsersatz leisten. Grundpfandrechten, § 1120 BGB: Pal. Anspruch C gegen A auf Verwendungsersatz (VE). Deshalb, und wegen des kuriosen Sachverhalts, hat das Urteil als Fallbeispiel Eingang in die juristische Ausbildung gefunden. weder nach der Vorschriften des EBV noch nach sonstigen Regelungen verpflichtet, insbesondere nicht nach den §§ 823 ×ff. BGB ... Sperrwirkung des EBV Wer nach den EBV-Regeln nicht auf Nutzungsherausgabe oder Schadensersatz haftet, haftet auch nicht nach anderen Vorschriften (§â‚¬§â‚¬ 823 ff., 812 ff. 500 € wegen Vermietung an M 1. § 996 BGB Sperrwirkung des EBV gegenüber §§ 812 ff, G.o.A. Februar 1964, in dem das Gericht eine weitreichende Entscheidung zum Verständnis der Verwendung im deutschen Recht traf. Dies mag wohl nicht zuletzt daran liegen, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, bei der noch vieles umstritten ist. lehnt diese Gleichstellung ab und wendet statt dessen § 812 unmittelbar an (trotz prinzipieller Sperrwirkung des EBV). u.a. Fremdbesitzerexzess dort). BGB Frage 1: Ansprüche des E gegen B A. Nutzungsersatz I. Vindikationslage. BGB a. Notwendige Verwendungen, § 994 BGB = freiwillige Vermögensopfer, die zum Erhalt der Sache erforderlich sind i. Gutgläubiger Besitzer, § 994 I BGB 1. Sonderprobleme: „Nicht-so-berechtigter“ Besitzer „Nicht-mehr-berechtigter“ Besitzer. i.V.z. Das EBV ist gegenüber den allgemeinen Vorschriften vorrangig und entfaltet diesen gegenüber eine sogenannte S p e r r w i r k u n g. Diese kommt in § 993 I Hs.2 (für Schadenersatz und Nutzungen) bzw. Das Grindelhochhaus-Urteil ist ein Urteil des fünften Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. 2, die den redlichen Besitzer schützen soll: Dieser meint ja, im Rahmen seines Besitzrechts (beim Eigenbesitz [§ 872] sogar seines Allerdings kommt dieses Thema in der Vorlesung Sachenrecht häufig aufgrund des knappen Zeitplans zu kurz, sodass es regelmäßig auch zu den Themen gehört, die erst in der Examensvorbereitung das erste Mal richtig gelernt werden. §§ 987 ff. Mögliche Ansprüche des Besitzers auf Verwendungsersatz. Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Redlicher Besitzer - Verwendungsersatz' im Bereich 'Sachenrecht 1' Es entfaltet deshalb Sperrwirkung hinsichtlich anderer Rechtsinstitute. 1]. Sperrwirkung des EBV P: Haftung des „Nicht-so-Berechtigten“ ... Verwendungsersatz, §§ 994 ff. H.Lit. enthalten nur eine Regelung für die Anspruchsziele Schadensersatz, Nutzungsersatz und Verwendungsersatz. Konkrete Prüfungsaufhänger suchen Keine abstrakten Erörterungen, sonder n Probleme stets konkret am Tatbe-standsmerkmal erörtern. Besitzer gegen Eigentümer - Verwendungsersatz - §§ 994 I, 996, 997 BGB (redlich) ... - Ermöglicht EBV-Anwendung ohne den Verweis darauf, dass das ZBR die Herausgabe nicht endgültig enfallen lässt (Rspr) ... Aufhebung der Sperrwirkung des § 993 I BGB Folge: Haftung gem. 2 BGB), indem der wahre Eigentümer den Besitzer nicht auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Sache in Anspruch nehmen kann. § 994, RN 2; BGH NJW 1996, 921) – Fahrersitzaustausch als nicht wertsteigernde Verwendung i.S.d. Die Lit. Auflage 2016 ISBN: 978-3-86752-438-4 € 9,80 Alpmann Schmidt Sachenrecht 1 2016 F F Sachenrecht 1 Das ist die wichtige Sperrwirkung des § 993 I Halbs. Gewöhnliche Erhaltungskosten nicht, wenn Nutzungen verbleiben 2. II. § 1967 BGB. : EBV (–), durch Eigenbesit zerwille wird Recht mä ßigkeit des Besit zes nicht berührt (ähnlich wie der Nicht-so-Be rech - tigte – vgl. Nebenansprüche des Eigentümers aus dem EBV § 993 I Hs. 985 bgb ebv findet auf bewegliche wie auch auf unbewegliche sachen anwendung grundlegende unterscheidung im ebv: Anmelden Registrieren; Verstecken. Ein weiterer Grundgedanke des EBV ist jedoch auf der anderen Seite, den redlichen (also den gutgläubigen oder unverklagten) Besitzer zu schützen. Das hat zur Folge, dass es in vielen Lehrplänen vernachlässigt wird. Lennart Giesen , Bielefeld Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (kurz EBV) bereitet Stu-dierenden immer wieder Schwierigkeiten. §§ 994 Abs. Ausnahmen der Sperrwirkung. A. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) Was ist zu beachten, wenn sich ein Anspruch gegen eine juristische Person richtet? Voraussetzung für alle Ansprüche der § § 987 ff. – (angekündigtes) Vorgehen des Beklagten nach § 1003 jur. Anspruch auf Verwendungsersatz aus den §§ 994 ff. Sperrwirkung gem. 4. verlangen könnte. ... Im EBV keine Berücksichtigung derartiger Beweggründe. Im Rahmen des EBV kann ferner der Besitzer gegen den Eigentümer Ansprüche auf Verwendungsersatz haben. BGB zusprechen. B verkauft und übergibt das Auto an C. C ist bösgläubig. Deliktsrecht Fall 19: Der deliktische Besitzer, § 992 BGB 74 Sperrwirkung des EBV - schuldhafte verbotene Eigenmacht - Straftat Fall 20: § 993 I 2.Hs BGB und andere Ansprüche als Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz 79 Verbrauch einer Sache - Weiterveräußerung - BGB ist das Vorliegen einer sog. 2 BGB. : EBV (–), Be sitzer hat wirksames Recht zum Besitz. Zudem ergebe sich aus dem Zweck der Normen (§§ 994 ff. Besonderheit bei . -> relevant vor allem beim Verwendungsersatz im Rahmen von § 994-> BGH wendet das EBV an, um Verwendungsersatz zu gewähren (anders hL) - Einzelfallentscheidung des BGH aus Billigkeitsgründen - im maßgeblichen Zeitpunkt bestand kein Besitzrecht mehr (insbesondere wenn Rücktritt von Vertrag: verdrängen als leges speciales das EBV) §§ 990 I, 987 I BGB) GoA = umfassende schuldrechtliche Sonderverbindung bereit, die den §§ 987 ff. BGB) auf § § 994 ff. ... Unter welchen Voraussetzungen kann der Besitzer Verwendungsersatz verlangen? Das Eigentümer-Besitzer Verhältnis (kurz EBV) schützt den gutgläubigen Eigenbesitzer (ohne Besitzrecht, Vindikationslage). Klagebefugnis auf Verwendungsersatz § 1001 ... Begünstigung von nicht besitzenden Verwendern ggü. Die §§ 989 ff. Betont wird, dass es nur darauf ankäme, dass im ... nicht künstlich im EBV durchbrochen werden. Arbeitszeit als Aufwendung (im EBV auch außerhalb von § 1835 III BGB analog ersatzfähig; vgl. Die eventuelle Sperrwirkung des EBV, § 993 I BGB a.E. BGB eine Sperrwirkung (s insbesondere § 993 I HS. Sperrwirkung 96 f., 100 Verhältnis zu Ausgleichsansprüchen für Eigentumsverlust 95, 101 Verwendungsersatz (Verwendung ) Eigentumsbeeinträchtigung Fälle 5, 19, 20, 26 Beseitigungsanspruch 137 ff., 173 Unterlassungsanspruch 36, 132 Eigentumserwerb, bewegliche Sachen Fälle 4, Handwerkliches Können bei der Erstellung der Lösung 1. BGB (notwendige Verwendungen) B klaut von A dessen Auto. B klaut dem A das Auto und verkauft und übereignet das Auto an den gutgläubigen C, der 1000 km mit dem Auto fährt. – Sinn und Zweck der § 987 ff. Bei Verwendungen handelt es sich um solche Vermögensaufwendungen, die der Wiederherstellung, Erhaltung bzw. § 284 betrifft dieses Anspruchsziel nicht. A verlangt von C Nutzungsherausgabe. der Verbesserung einer Sache dienen [Wolf/Wellenhofer, SachenR, § 23 Rn. Dies wird auch als Sperrwirkung des EBV bezeichnet, von der nur in absoluten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. ê! pfandrecht Vermischung und Vermengung EBV Vorenthaltungsschaden Fremdbesitzerexzess Privilegierung nach § 991 Verwendungsersatz Fälle von Alpmann Schmidt – Die typischen Klausur-probleme im Gutachtenstil gelöst Sachenrecht 1 3. Zwingende Voraussetzungen für alle Ansprüche aus dem EBV ist zunächst das Bestehen einer Vindikationslage, d.h. es müssen die Voraussetzungen des § … BGB zu. Sperrwirkung des EBV – schuldhafte verbotene Eigenmacht – Straftat Fall 20: § 993 I 2.Hs BGB und andere Ansprüche als Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz ..... 92 Verbrauch einer Sache – Weiterveräußerung – Verfügung eines Nichtberechtigten den besitzenden die Folge wäre, da erstere ohne die Sperrwirkung des EBV‘s einen Bereicherungsausgleich aus §§ 951, 812 ff. Bei der Subsumtion immer den Pendelblick bewahren zwischen der zu Eigentümer - Besitzer - Verhältnis (RzB) Eigentümer - Besitzer - Verhältnis (RzB) Universität. Sperrwirkung des EBV - schuldhafte verbotene Eigenmacht - Straftat Fall 20: § 9931 2.Hs BGB und andere Ansprüche als Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz 92 Verbrauch einer Sache - Weiterveräußerung - Verfügung eines Nichtberechtigten Fall 21: Verwendungsersatz, §§ 994 ff. T ist weiterhin zum Schadensersatz für die gefällten Bäume verpflichtet. BGB, 280 ff. Sperrwirkung des EBV. das 985 ff. Deshalb steht dem redlichen Besitzer ein Anspruch auf Verwendungsersatz gem. Sperrwirkung durch EBV (-), da relevante Ansprüche der E bereits vor Besitzzeit des T begründet. bgb der herausgabeanspruch gem. Sperrwirkung des EBV). Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) gehört ganz eindeutig zum Standardwissen jedes Examenskandidaten. 987-990-Schema Der Anspruch des Eigentümers gegen den verklagten oder bösgläubigen Besitzer auf Nutzungsherausgabe (§ 987 I BGB bzw. (Sperrwirkung der EBV) aus. 3.€Verwendungsersatz Nur notwendige Verwendungen, §â‚¬§â‚¬994 II, 677 ff. § 996 (für Verwendungsersatz) zum Ausdruck. Vorenthaltungsschaden - Sperrwirkung des EBV ggü. Das Auto hat ein Getriebeschaden, welches C für 2000€ reparieren lässt.